Mit der C1-Zertifizierung nach EU-Verordnung 2019/947 profitieren Anwender von deutlich erweiterten Einsatzmöglichkeiten – insbesondere in urbanen Gebieten: 3D-Modellierungen können nun nahezu überall durchgeführt werden – auch im Stadtgebiet oder in der Nähe von Menschen.
Während bisher keine unbeteiligten Personen überflogen werden durften, ist dies mit der C1-Version nun zulässig. Nur das Überfliegen von Menschenansammlungen bleibt weiterhin untersagt. Diese neue Regelung erleichtert eine Vielzahl zusätzlicher Einsatzbereiche, etwa in der Baudokumentation, Infrastrukturüberwachung oder Stadtplanung.